Honorarinformationen für meine Privatpraxis
Die Kosten der Psychotherapie werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen / Beihilfe übernommen. Fragen Sie bei Ihrem Kostenträger vor Behandlungsbeginn nach, welche Kosten und in welcher Höhe übernommen werden, weil das von Ihrem einzelnen Vertrag abhängt. Die Kosten für die Behandlungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer unter https://www.bptk.de. Ich setze hierbei als Basissatz für eine Psychotherapie-Sitzung den 2,8-fachen Faktor (122,41€) an.
Die Rechnung erhalten Sie einmal im Monat über eine Abrechnungsstelle. Die Summen werden je nach Vertrag voll oder zu einem gewissen Anteil erstattet. Wenn Ihr Kostenträger nicht den 2,8-fachen Satz oder höher übernimmt, verbleibt für Sie ein Eigenanteil.
Die Kosten für die Paarberatung werden leider nicht von den Krankenkassen übernommen.
Leistung | GOP Ziffer | Steigerungsfaktor | Betrag in Euro | Anzahl |
Psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) | 870 | 2,8 | 122,41 | Individuell festzulegen |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,8 | 150,14 | Einmalig zu Beginn |
Therapieantrag für die Krankenkasse | 808 | 2,8 | 65,27 | Einmalig zu Beginn |
Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage) | 100 | Pro ausgefallene Sitzung | ||
Paarberatung | 153 | Individuell festzulegen |